Hamm – Elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, dürfen Autofahrer nicht während der Fahrt in die Hand nehmen. Per Handy zu telefonieren ist zum Beispiel nur mit Freisprechanlage erlaubt.
Doch eine Powerbank, eine Art Nachlade-Akku, dürfen Autofahrer während der Fahrt anschließen. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet (Az.: 4 RBs 92/19).
Im Fall ging es um einen Autofahrer, der sein Handy über eine Freisprechanlage zum Telefonieren nutzte. Am Handy war zudem bereits ein Ladekabel angeschlossen. Der Mann nahm Ladekabel und Powerbank in die Hand, um sie zu verbinden. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen «vorsätzlicher verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer» zu 180 Euro Bußgeld.
Die Richter am OLG hoben die Entscheidung auf. Denn in ihren Augen sind weder Powerbank noch Ladekabel isoliert betrachtet elektronische Geräte. Stattdessen dienen sie dazu, andere Geräte mit Energie zu versorgen. Zudem geht demnach von ihrer Nutzung keine vergleichbare Ablenkung hervor, anders etwa als bei einem Handy mit Touchscreen.
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(dpa/tmn)