Wie genau muss der Tacho gehen?

Essen – Wie schnell ein Auto fährt, verrät die Anzeige des Tachometers im Armaturenbrett. Laut Paragraf 57 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) darf der Tacho niemals eine zu geringe Geschwindigkeit anzeigen, erklärt der Tüv Nord.

Allerdings darf das Anzeigeinstrument vorauseilen, also mehr anzeigen, als tatsächlich gefahren wird. Laut EU-Richtlinie «75/443/EWG» darf der Geschwindigkeitsmesser bei Fahrzeugen, die vor 1991 zugelassen wurden, bis zu sieben Prozent vom realen Wert abweichen. Bei Fahrzeugen, die nach 1991 zugelassen wurden, dürfen die Tachonadel oder das Digitaldisplay sogar bis zu zehn Prozent mehr anzeigen – plus einem Zuschlag von vier Kilometern pro Stunde. Bei einem realen Tempo von 100 km/h erlaubt der Gesetzgeber also eine Tachoanzeige von maximal 114 km/h.

Die Hersteller schöpfen diese Toleranz in der Regel zwar nicht aus, aber etwas mehr zeigt der Tacho dennoch meist an, sagt die Prüforganisation. Wer ein Navigationsgerät hat, kann diesen Unterschied leicht feststellen. Denn mit der Satellitennavigation GPS betrage die Abweichung im Display nur einen Kilometer pro Stunde.

Fotocredits: Daniel Reinhardt
(dpa/tmn)

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