Essen – Die schwarzen Buchstaben und Zahlen auf den Kennzeichen verblassen bei dem einen oder anderen Auto mit den Jahren. Dann sind sie schlechter zu lesen. Müssen sich Autofahrer dann neue Schilder machen lassen oder dürfen sie die Beschriftung mit einem Farb- oder Lackstift nachziehen?
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZO) geht nicht explizit darauf ein, ob das Nachziehen mit einem Stift erlaubt oder verboten ist, erklärt der Tüv Nord. Festgelegt ist dort nur, dass Buchstaben und Nummern mit «schwarzer Beschriftung auf weißem, schwarz gerandetem Grund aufzubringen» und nicht verschmutzt sein dürfen (Paragraph 10 FZO).
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt in Paragraph 22 unter dem Stichwort «Kennzeichenmissbrauch» aber, dass das Nummernschild nicht verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt sein dürfe. Fahrzeugbesitzer müssen demnach mit einem Bußgeld rechnen, wenn das Schild nicht gut lesbar ist oder manipuliert wurde.
Und auch bei der Hauptuntersuchung werden die Prüfer auf einen entsprechenden Mangel hinweisen, teilt der Tüv Nord mit. Das Nachziehen mit einem Stift, ein Lackieren mit schwarzer Farbe oder das eigenmächtige Aufbringen von Folie könnte schlimmstenfalls als Kennzeichenmissbrauch oder Urkundenfälschung gewertet werden. Deshalb ist es immer ratsam, das Schild neu anfertigen zu lassen.
Fotocredits: Jan-Philipp Strobel
(dpa/tmn)