Berlin – In Deutschland entscheiden die tatsächlichen Straßenverhältnisse, ob Autofahrer mit Winterreifen unterwegs sein müssen. Es gibt keinen Stichtag und die Faustregel «Von Oktober bis Ostern» hat keine juristische Bedeutung. Das teilt der Deutsche Anwaltverein mit.
Wer bei Bedingungen wie Glatteis, Schneeglätte oder Reifglätte noch mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiere ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Kommt es dadurch zu Behinderung oder gar Unfällen, falle die Strafe höher aus.
Dem falsch bereiften Fahrer könne auch eine Mitschuld am Unfall attestiert werden, egal ob er Verursacher oder Geschädigter ist. Dann bezahle unter Umständen auch die Versicherung nicht mehr den ganzen Schaden.
Als Winterreifen gelten laut Anwaltauskunft Reifen, die ein M+S-Symbol und/oder Bergpiktogramm beziehungsweise Schneeflockensymbol tragen. Eine Winterreifenpflicht für Anhänger bestehe allerdings nicht.
Sommerreifen einlagern: Platz sollte dunkel und trocken sein
Wer seine Sommerreifen den Winter über einlagert, sollte dies an einem dunklen und trockenen Platz tun. Das rät die Zeitschrift «Auto Bild» (Ausgabe 41/16). Gehen nur die Reifen in den Winterschlaf, sollten Autofahrer sie stehend lagern und von Zeit zu Zeit ein Stück weiterdrehen. Das verhindere Verformungen. Montiert auf der Felge sollten sie liegend oder hängend überwintern. Dabei sei ein um 0,5 bar erhöhter Luftdruck ratsam.
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(dpa/tmn)