Berlin – In dicht besiedelten Wohnvierteln in Innenstädten könnte für Anwohner bald das Parken teurer werden. Künftig können die Länder Gebührensätze für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere regeln, in denen es einen erheblichen Parkraummangel gibt.
Der Bundesrat billigte einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestags. Die Länder können dies dann an die Gemeinden delegieren. Bisher darf ein Bewohnerparkausweis 10,20 Euro bis 30,70 Euro pro Jahr kosten.
Aus Sicht des Deutschen Städtetags ist dieser Preis nicht mehr zeitgemäß, er decke oft noch nicht einmal den Verwaltungsaufwand der Städte für Schilder und die Ausweise. Nach Ansicht der Städte sollte dafür künftig ein Rahmen von 20 bis 200 Euro möglich sein, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy.
Die Sorge, dass die Städte nun schlagartig ihre Gebühren für das Bewohnerparken erhöhten, sei unbegründet. Eine Befragung unter den Mitgliedsstädten des Städtetages habe vor einiger Zeit ergeben, dass etliche Städte eine Erhöhung der Gebühren anstrebten – allerdings moderat und schrittweise.
«So wie der Verkehr in vielen Städten organisiert ist, stößt er an Grenzen. Manche Stadt erstickt fast am Autoverkehr», sagte Dedy. «Der öffentliche Raum in den Städten ist knapp und zu wertvoll, um nur Fahrbahn und Parkplatz zu sein. Wir brauchen Innenstädte mit Freiräumen und Plätzen für die Menschen.» Um den Verkehr besser zu steuern, brauche es angemessene Preise für Bewohnerparkausweise. «Wir müssen die Verkehrswende so gestalten, dass mehr Menschen aufs eigene Auto verzichten.
Dedy sagte, die Länder dürften den Höchstbetrag nicht deckeln. Dies würde dem erklärten Ziel entgegenstehen, den Kommunen die Entscheidungsfreiheit zu geben. Nur vor Ort sei die jeweilige Parkplatzsituation bekannt. Deswegen sollte dort auch der Gebührenrahmen für das Bewohnerparken festgelegt werden.
Der Autofahrerclub ADAC erklärte, eine flexiblere Regelung gebe den Städten und Gemeinden mehr Möglichkeiten, die Parkgebühren an den örtlichen Verhältnissen auszurichten. Nicht nachvollziehen könne der ADAC aber, dass der Bundestag auf eine Obergrenze verzichtet habe. Mobilität müsse bezahlbar und die Gebühren sozialverträglich bleiben.
«In den Städten gibt es viele Menschen, die auf das Auto und kurze Wege vom Pkw zur Wohnung angewiesen sind – nicht zuletzt ältere Menschen. Nah am Wohnort zu parken, darf deshalb keine soziale Frage werden.» Preise sollten nicht willkürlich festgelegt werden, so der ADAC. Sofern Bundesländer künftig eigene Gebührenordnungen für das Anwohnerparken erlassen wollten, sollten sie eine sozialverträgliche Obergrenze festlegen.
In vielen Wohngebieten vor allem in Großstädten ist das Parken nur mit einem Bewohnerparkausweis erlaubt. Anwohner sollen dadurch ihre Wohnung fußläufig erreichen können. In Deutschland sind die Kosten für Bewohner-Parkausweise im internationalen Vergleich sehr gering, wie es in einem Papier der Denkfabrik Agora Verkehrswende hieß.
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(dpa)