Mund- und Nasenschutz am Steuer absetzen

Frankfurt/Main – Wer sein Gesicht am Steuer des Autos unkenntlich macht, muss mit Bußgeldern in Höhe von 60 Euro rechnen.

Eine Mund- und Nasenmaske zum Corona-Schutz etwa müssen Autofahrer am Steuer daher absetzen, informiert der Automobilclub von Deutschland (AvD). Denn Augen, Mund und Nase müssen hinter dem Steuer freibleiben. So sind unter anderem auch Karnevalsmasken, Schleier, Nikab, Schutzmasken oder ein über den Mund gezogener Schal tabu.

Das Maskierungsverbot regelt seit 2017 die Straßenverkehrsordnung (StVO) im Paragraf 23, Absatz 4.

Fotocredits: Julian Stratenschulte
(dpa/tmn)

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