München – Ein voller Parkplatz: Nur noch wenige Stellflächen sind frei, diese aber für Frauen reserviert. Was heißt das für männliche Autofahrer?
– These: Männern ist es verboten, ihre Autos auf Frauenparkplätze zu stellen.
– Bewertung: Falsch – zumindest im öffentlichen Raum.
– Fakten: Nach der
Straßenverkehrsordnung (StVO) muss kein Fahrer mit einem Bußgeld rechnen, der sein Auto auf öffentlichen Parkplätzen in für Frauen reservierten Bereichen abstellt. Es gibt kein allgemein gültiges Verkehrsschild und weder Ordnungsamt noch Polizei verteilen Strafzettel. Es ist ein moralischer Ansatz, diese gut beleuchteten Flächen nah bei den Ausgängen den Frauen zu überlassen. Wird ein Parkplatz oder Parkhaus allerdings privat bewirtschaftet, hat der Besitzer Hausrecht – und kann einem Falschparker durchaus Hausverbot erteilen.
– These: Die Bereitstellung von Frauenparkplätzen diskriminiert Männer.
– Bewertung: Eine höchstrichterliche Entscheidung gibt es dazu nicht, doch Richter und juristische Experten sahen in der Vergangenheit darin keine Verletzung von Männerrechten.
– Fakten: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet eine Benachteiligung von Menschen wegen ihres Geschlechts – außer es liegt ein nachvollziehbarer Grund vor. Der kann zum Beispiel im Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit liegen. Richter am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz erlaubten etwa einem Arbeitgeber 2011, Stellplätze auf dem Firmenparkplatz bevorzugt an Frauen zu vergeben. Im Urteil heißt es: «So sind Frauen generell einer größeren Gefahr als Männer ausgesetzt, Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu werden.» Zudem seien Frauenparkplätze «sozial erwünscht und gesellschaftlich weithin akzeptiert».
Fotocredits: Ralf Hirschberger
(dpa)