Stuttgart – Ältere Autoscheinwerfer sind häufig noch mit H4-Glühlampen ausgestattet. Wer nun auf lichtstärkere Leuchtmittel umsteigen möchte, könnte auf die Idee kommen, die H4- einfach gegen H7-Halogenlampen auszutauschen. Ob das geht, klärt Thomas Hain von der Prüforganisation Dekra.
Was unterscheidet H4 und H7
In technischer Hinsicht sind H4- und H7-Glühlampen von der Bauart nicht zu vergleichen. H4-Lampen haben zwei Glühwendel, jeweils einen für das Abblend- und einen für das Fernlicht. Sie sind somit für Scheinwerfer gedacht, bei denen das Abblend- und das Fernlicht in einem Scheinwerfer verbaut sind.
H7-Lampen verfügen dagegen nur über eine Glühwendel, die in getrennten Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht eingesetzt wird. «Darüber hinaus sind auch die Sockel der beiden Leuchtmitteltypen unterschiedlich und daher auch technisch nicht austauschbar», sagt Thomas Hain.
Die Betriebserlaubnis kann erlöschen
Solche nachträglichen Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern – einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle – führen zudem zum Erlöschen der Bauartgenehmigung des Scheinwerfers, erklärt der Experte. Das wiederum kann dann auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen.
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(dpa)