Kfz-Versicherung zahlt nicht für alle Schäden

Düsseldorf – Ein lauter Knall und schon macht sich der Täter davon. Entstehen Schäden am Auto, kann die Silvesternacht für Fahrzeughalter unangenehm werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen hin.

Wird der Täter nicht gefasst, bleiben Verbraucher mitunter selbst auf den Reparaturkosten sitzen. Beschädigt ein glimmender Böller den Autolack oder andere Fahrzeugteile, zahlt die Teilkaskoversicherung des Autobesitzers nicht. Sie springt nur dann ein, wenn das Fahrzeug durch den Brand oder die Explosion einer Rakete beschädigt wird. Hat jedoch ein Unbekannter den Wagen mutwillig ramponiert, zum Beispiel einen Böller auf dem Dach gezündet, leistet nur die Vollkaskoversicherung Schadenersatz.

Genaue Informationen finden Versicherte in ihrer Police, rät die Verbraucherzentrale. Eventuelle Schäden sollten Verbraucher dem Versicherer umgehend nach den Feiertagen melden.

Fotocredits: Wolfram Kastl
(dpa/tmn)

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