Henstedt-Ulzburg – Für viele Autobesitzer war der 30. November der reguläre Stichtag für die Kündigung ihrer Kfz-Versicherung. Manchmal können Autofahrer aber trotzdem noch kündigen, teilt Bund der Versicherten (BdV) mit.
Kündigen sei in mehreren Fällen möglich. Zum Beispiel wenn der Anbieter die Beträge erhöht, aber die Leistung nicht verbessert hat. Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung können Autofahrer dann kündigen. Die Kündigung werde frühestens zum Zeitpunkt der geplanten Erhöhung wirksam.
Auch wenn der Versicherer seine Bedingungen geändert hat, lässt sich der Vertrag innerhalb von sechs Wochen kündigen. Tritt ein Schadenfall in der Kfz-Haftpflicht oder -Kaskoversicherung ein, dürfen Versicherte ebenfalls innerhalb eines Monats zu kündigen, nachdem der Versicherer die Regulierung anerkannt oder verweigert hat. In beiden Fällen könne der Versicherte sich aussuchen, ob er sofort oder zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen möchte.
Und wer in der Laufzeit ein Auto ab- und ein neues anmeldet, kann fristlos kündigen. «Bevor sie aber kündigen, sollten Versicherte ganz genau überprüfen, dass sie bei der neuen Versicherung auch wirklich gleiche oder bessere Bedingungen als bisher bekommen», sagt Bianca Boss vom BdV.
Noch wichtiger: Wechselwillige sollten vor einer Kündigung sichergehen, dass sie in der Kaskoversicherung mit ihrem Fahrzeug auch tatsächlich aufgenommen werden und in der neuen Haftpflicht vergleichbare Risikosummen bekommen.
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(dpa/tmn)