Berlin – Wann haben Sie das letzte Mal den Verbandskasten im Auto gecheckt? Keine Ahnung? Dann wird’s vermutlich höchste Zeit. Denn der Inhalt muss nicht nur vollständig sein, auch das Verfallsdatum mancher Produkte darin zählt. Daran erinnert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed).
Das Verfallsdatum ist wichtig für sterile Teile wie Kompressen und Verbände: Ist das aufgedruckte Datum verstrichen, so ist die Sterilität nicht mehr garantiert und ein Austausch fällig.
Unabhängig davon sollten Autofahrer den Inhalt regelmäßig prüfen. Vor sechs Jahren wurde die erforderliche Bestückung ergänzt, zum Beispiel um ein 14-teiliges Pflaster-Set, ein Verbandpäckchen für Kinder und zwei Reinigungstücher für die Haut. Aktuelle Kästen oder Taschen tragen die DIN-Nummer 13164, erläutert der BVMed.
Kasten immer griffbereit halten
Das Mitführen eines Verbandskastens im Auto ist in Deutschland eine Pflicht. Wer ohne Kasten in eine Verkehrskontrolle gerät, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Fehlt der Kasten bei der Hauptuntersuchung, wird dies als sogenannter geringer Mangel gewertet. Der Erste-Hilfe-Kasten sollte griffbereit im Koffer- oder Fußraum liegen – und nicht unter Bergen von Gepäck begraben sein.
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(dpa/tmn)