München – Um ihren Pkw bei der Zulassungsstelle an- oder abzumelden, brauchen Autofahrer unterwegs keinen Zulassungsstempel auf dem Kennzeichen. Darüber informiert der Tüv Süd.
Das gilt demnach auch für Fahrten, die im Kontext der An- oder Abmeldung stehen. So ist etwa der Weg zur Hauptuntersuchung ohne Zulassung erlaubt. Aber das Auto muss dabei stets versichert sein, ansonsten machen sich die Autofahrer strafbar. Ob der Schutz besteht, erfragen die Autofahrer besser bei ihrer Versicherung und lassen sich Zustimmung für die Fahrt ohne Zulassung schriftlich geben, rät der Tüv Süd.
Ebenso darf die Nummer des montierten Kennzeichens noch nicht an ein anderes Auto vergeben worden sein. Wurde es nicht reserviert, könne das bei längeren Abmeldezeiten durchaus vorkommen, so der Tüv Süd. Hier helfe eine Nachfrage bei der Behörde weiter, die auch eine neue Nummer vergeben kann. Wer ansonsten mit dem alten Nummernschild fährt, macht sich ebenfalls strafbar.
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(dpa/tmn)