Erfurt – Im Alltag werden die Begriffe Fahrerlaubnis und Führerschein oft synonym benutzt. Dennoch gibt es einen simplen Unterschied, erklärt der Tüv Thüringen.
Die Fahrerlaubnis muss für die jeweilige Kraftfahrzeugklasse erworben werden. Und der Führerschein hingegen ist das amtliche Dokument, das ein Kraftfahrer über die entsprechende Erlaubnis verfügt.
Das Dokument müssen Autofahrer stets im Original dabeihaben «und auf Verlangen an eine zur Überwachung zuständige Person aushändigen», erklärt Achmed Leser vom Tüv Thüringen. Wer sich nicht dran hält, muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen.
In Deutschland gibt es seit 2013 insgesamt 16 Fahrerlaubnisklassen, angefangen vom Kleinkraftrad (Klasse AM), über Kraftfahrzeuge der Klasse B bis hin zu Zugmaschinen der Klassen T und L. E-Bikes und S-Pedelecs, die eine Motorunterstützung bis 45 km/h und eine maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW leisten, sind als Kleinkraftrad eingestuft und benötigen die entsprechende Fahrerlaubnis und ein Versicherungskennzeichen.
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(dpa/tmn)