Freispruch bei fehlerhafter Geschwindigkeits-Messung

Bad Kissingen – Werden Autofahrer geblitzt, sind sie freizusprechen, wenn die Messung fehlerhaft war. Das lässt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen ablesen (Az.: 3 OWi 16 Js 3704/14), über das die
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

Im verhandelten Fall blitzte ein mobiles Gerät einen Autofahrer. An der besagten Stelle war Tempo 100 erlaubt. Die Messung ergab indes 171 km/h. Dagegen ging der Fahrer vor. Ein Sachverständiger stellte fest, dass die Kamera des Geräts mehrfach verstellt worden war. Im Überwachungsprotokoll sei dies nicht eingetragen worden. Die Veränderung der Messperspektive sorge für Ungenauigkeiten.

Das Gericht stimmte dem zu. Es sei zu Ungenauigkeiten im polizeilichen Messverfahren gekommen. Daher dürfen die Ergebnisse nicht verwendet werden.

Fotocredits: Tim Brakemeier
(dpa/tmn)

(dpa)