Berlin – An Christi Himmelfahrt gehen viele in Gruppen und vielleicht auch mit Bollerwagen auf Tour. Sie machen den religiösen Feiertag zum sogenannten «Vatertag». Teils ist auch reichlich Alkohol im Reisegepäck. Begegnen Autofahrer einer solchen Vatertagsgesellschaft, ist daher Vorsicht geboten.
Die enthemmende Wirkung des Alkohols, die Gruppendynamik und dass sie dabei oft auch im Straßenverkehr unterwegs seien, erhöhten das Unfallrisiko, warnt Heiner Sothmann von der Deutschen Verkehrswacht (DVW). «Fußgänger können unvermittelt auf die Fahrbahn torkeln oder erlauben sich einen gefährlichen Spaß mit anderen Verkehrsteilnehmern», sagt der DVW-Sprecher. Die Dynamik einer alkoholisierten Gruppe lasse sich nur schwer einschätzen.
Solche Gruppen überholen Autofahrer besser nur bei gut einsehbarer Straße ohne Gegenverkehr und extrem vorsichtig. Sie fahren dabei nur so schnell, dass sie jederzeit rechtzeitig bremsen können und halten viel seitlichen Abstand.
Radfahrergruppen seien hier schwer einzuschätzen. «Sie ziehen sich in Breite und Länge mitunter weit auseinander», erläutert Sothmann. Manche Radler könnten sehr instabil auf dem Rad sein, plötzlich ausscheren oder sogar stürzen. Der Rat an die Vatergesellschaft: «Um in Feierlaune zu bleiben, ist es also empfohlen, sich möglichst abseits der Straße zu bewegen», so Sothmann.
Mancherorts ziehen Traktoren Feiernde auf Anhängern mit Bierbänken, so der Automobilclub von Deutschland (AvD) und warnt davor. Das sei besonders gefährlich, da der Personentransport auf solchen Anhängern nur in Ausnahmefällen mit Sondergenehmigung möglich ist, meist auch nicht für private Feste. «Wer besoffen vom Hänger kippt, hat keine Haftungsansprüche», so der AvD.
Fahrer und Halter solcher Gespanne hafteten nicht immer, wenn etwa der Hänger durch unvorsichtige Fahrweise umkippt und transportierte Personen verletzt werden. Gerichte nehmen laut AvD einen sogenannten stillschweigenden Haftungsausschluss an, wenn die Fahrt aus Gefälligkeit unternommen wurde.
Generell erinnert der AvD an die Promillegrenze von 0,5 Promille. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze. Verstöße ziehen mindestens Geldbußen nach sich.
Und schon bei 0,3 Promille könnte eine Straftat vorliegen, etwa wenn Ausfallerscheinungen auftreten oder ein Unfall passiert. Radler gelten ab 1,6 Promille als absolut fahrunsicher, was Geldstrafen nach sich ziehen kann – im Einzelfall sei auch der Führerschein in Gefahr.
Für die Heimfahrt nach der Vatertags-Feier rät der Autoclub beispielsweise zum Taxi oder zur Abholung durch nüchterne Personen.
An Christi Himmelfahrt herrscht erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Die DVW verweist auf Zahlen des Statistischen Bundesamts. Demnach wurden 2017 am Vatertag 270 Verkehrsunfälle verzeichnet, bei denen Alkohol im Spiel war. An keinem anderen Tag in diesem Jahr gab es mehr Unfälle dieser Art.
Fotocredits: Peter Kneffel
(dpa/tmn)