München – Die Tage werden kürzer – die Lichter gehen früher an. Auf dem Fahrrad ist vorschriftsmäßige Beleuchtung jetzt besonders wichtig. Denn wer im Dunklen, Nebel oder Schnee ohne Licht radelt, gefährdet sich selbst und andere. Der Tüv Süd gibt Leucht-Tipps:
Vor der Kür kommt die Pflicht. Fahrräder müssen laut Gesetz vorne ein weißes und hinten ein rotes Licht vorweisen. Dazu kommen Reflektoren – weiß vorn, rot hinten. Bei den Pedalen und Laufrädern sind je zwei gelbe Rückstrahler vorgeschrieben. An den Rädern kann alternativ auch weißes Reflexmaterial zum Einsatz kommen. Wer ohne erforderliches Licht unterwegs ist, muss mit Bußgeldern von bis zu 35 Euro rechnen.
Sind auch abnehmbare Leuchten erlaubt?
Front- und Heckleuchte müssen nicht immer zwingend fest montiert sein. Alternativ sind auch aufladbare Steckleuchten erlaubt. Diese funktionieren meist mit Akku und lassen sich per USB-Stecker laden.
Die Steckleuchten müssen dann vorgehalten und einsatzbereit sein, wenn es die Sichtverhältnisse nötig machen. Daher das rechtzeitige Laden nicht vergessen. Bei allen Leuchten gilt: Sie müssen eine K-Zulassungsnummer tragen.
Blinklichter dürfen Radler allerdings nicht am Rad direkt montieren. Erlaubt sind sie als zusätzliche Beleuchtung, etwa an Taschen oder Kleidung. Es gibt beispielsweise auch Helme mit integrierten Rückleuchten.
Nabendynamo als unempfindlicher Stromlieferant
Besonders helles Licht liefert die LED-Technik bei langer Lebensdauer von bis zu 50 000 Stunden. Moderne Varianten gibt es auch mit Tagfahrlicht. Darin sieht der Tüv Süd besonders für Kinder einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn, da man sie tagsüber besser sieht. Die meist billigeren Halogenlichter sind für höchstens 4000 Stunden gut, werden warm und sind nicht stoßfest.
Für die Energieversorgung empfiehlt sich ein moderner Nabendynamo. Leise, leichtgängige, auch bei Nässe zuverlässige Arbeitsweise ist sein Vorteil gegenüber den alten Seiteindynamos, den man bei Bedarf an den Reifen drückt.
Fotocredits: Tobias Hase
(dpa/tmn)