Stuttgart – Bei Rot anhalten und bei Grün fahren – diese Regel im Straßenverkehr müsste jedes Kind kennen. Doch was gilt für Autofahrer, wenn die offiziell «Wechsellichtzeichen» genannte Ampel die Farbe Gelb anzeigt?
Noch schnell Gas geben und rüberhuschen oder bremsen? «Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten», zitiert die Prüforganisation Dekra den Paragraf 37 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Doch was heißt das konkret?
«Vor der Kreuzung ist anzuhalten, wenn keine Gefahrbremsung nötig ist, andernfalls ist weiterzufahren», erläutert Andreas Schmidt, Leiter Fahrerlaubniswesen bei Dekra. Das Anhaltegebot bei Gelb gelte somit für Fahrer, die mit normaler Bremsverzögerung noch vor der Ampel zum Stehen kommen.
Die Rechtsprechung besagt auch: Kann der Fahrer nicht vor der Haltlinie, aber noch zwischen der Haltlinie und der Kreuzung anhalten, muss er dies tun. Dies gilt insbesondere bei Einfahrt mit «spätem» Gelb.
Wer in der Kreuzung aufgehalten wird, so Dekra weiter, dürfe auch dann vorsichtig die Kreuzung räumen, wenn seine Fahrtrichtung inzwischen Rot hat. Dabei muss er aber jederzeit reaktionsbereit sein.
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(dpa/tmn)