Heilbronn (dpa/tmn) – Der alte graue oder rosa Führerschein aus Papier ist noch gültig – trotzdem wird er in manchen Ländern beanstandet. Die Organisation Geld und Verbraucher (GVI) berichtet von Fällen, in denen sogar ein Bußgeld von Polizisten im EU-Ausland verhängt wurde.
Zu Unrecht, wie die Verbraucherschützer betonen: Nach der EU-Führerscheinrichtlinie
91/439/EWG haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen (Punkt 6).
Daher sollten Besitzer der alten Führerscheine einen Textauszug der EU-Richtlinie in der jeweiligen Landessprache auf ihre Reise mitnehmen. Bei Problemen bei einer Verkehrskontrolle sollte man diesen vorzeigen.
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(dpa)