München – Alkohol trinken und danach heimradeln, verträgt sich nicht. Denn selbst kleinste Mengen Alkohol können enthemmen und riskante Manöver nach sich ziehen, warnt der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS).
Radler können sogar ihren Führerschein fürs Auto verlieren. In der Regel sei das ab 1,6 Promille der Fall, oft werde auch noch zusätzlich eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.
Gerade jetzt in der Zeit von Volksfesten wie Cannstatter Wasn oder Oktoberfest kontrolliert die Polizei in den betreffenden Regionen verstärkt auf Alkohol. Auto- und Motorradfahrer können sich schon ab 0,3 Promille strafbar machen, wenn sie alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen und etwa Schlangenlinien fahren oder ein Unfall passiert.
Mit zwei Punkten in Flensburg und mindestens 500 Euro Strafe muss rechnen, wer mit ab 0,5 Promille Auto oder Motorrad fährt – und er verliert dazu seinen Führerschein für einen Monat. Der KS rät daher, Bus und Bahn zu nutzen, sobald Alkohol getrunken wird. Auf Promillerechner beispielsweise dürfe man sich nicht verlassen, denn der Alkohol wirke sich bei jedem individuell anders aus.
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(dpa/tmn)