Berlin – Bei Schäden durch einen Wildwechsel zahlt die Teilkaskoversicherung. Allerdings liegt die Beweislast beim Autofahrer.
Hat es etwa beim Kontakt mit einem Reh gekracht, sollten die Autofahrer unbedingt Fotos von der Unfallstelle, den Schäden am Auto und, falls es nicht geflüchtet ist, vom Tier machen. Das sei hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung, heißt es vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Autofahrer müssen nach einem Wildschaden außerdem die Unfallstelle sichern und die Polizei alarmieren, die dann wiederum einen zuständigen Jäger verständigt. Polizei, Förster oder Jagdpächter stellen dann auch eine Wildunfallbescheinigung aus.
Die meisten Versicherungen zahlen bei Schäden am eigenen Fahrzeug durch sogenanntes Haarwild, also beispielsweise Rehe und Wildschweine. Bei einigen Versicherern sei der Schutz auch auf weitere oder sogar alle Tiere ausgeweitet. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt habe ein Wildschaden keinen Einfluss.
Fotocredits: Julian Stratenschulte
(dpa/tmn)