Assistenzsystem entlastet Autofahrer nicht

Bamberg – Ein Autofahrer darf nicht blind auf einen Abstandswarner vertrauen. Man habe sich auf das Assistenzsystem verlassen, ist kein Argument gegen ein Bußgeld und ein Fahrverbot bei zu nahem Auffahren.

Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg (Az.: 3 Ss OWi 1480/18), auf das die
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. Darum ging es: Der Fahrer hatte einen zu geringen Abstand zum Vordermann. Er fuhr 132 Stundenkilometer, und war dabei nur 14 Meter hinter dem anderen Auto. Das entspricht weniger als drei Zehntel des halben Tachowertes. Die Folge: 240 Euro Bußgeld und ein Fahrverbot von einem Monat. Dagegen ging der Mann vor.

Er verteidigte sich damit, dass er auf den Abstandspiloten im Fahrzeug vertraut habe. Zumindest das Fahrverbot sollte aus seiner Sicht entfallen, weil wegen des Verlassens auf die Technik zumindest ein «Augenblicksversagen» ihn entlaste.

Das überzeugte das Gericht nicht. Es
bestätigte das Bußgeld und Fahrverbot. Der Fahrer habe die Verkehrssituation mit eigenen Augen wahrnehmen können – und müssen. Er erfülle nicht seine Pflicht, wenn er nur auf einen Abstandspiloten vertraue. Aus dem Grund könne auch kein Augenblicksversagen angenommen werden, hieß es.

Fotocredits: Martin Schutt
(dpa/tmn)

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