Hannover – Wenn reichlich Schnee auf der Straße liegt und dazu noch eine Steigung zu bewältigen ist, geht es ohne Schneeketten oft nicht voran. In besonders schneereichen Regionen gibt es deshalb auf manchen Straßen eine Schneekettenpflicht.
Sie ist durch ein blaues Schild mit Schneekettensymbol gekennzeichnet, erklärt der Tüv Nord. Diese Pflicht gilt dann auch für allradgetriebene Fahrzeuge.
Aufziehen sollte man die Schneeketten grundsätzlich an den Rädern der angetriebenen Achse. Bei Frontantrieb also an den Reifen der Vorderachse, bei Heckantrieb an der hinteren Achse. Das sichere die bestmögliche Traktion selbst bei Schnee und Eis, so der Tüv Nord. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb gibt es zwar keine feste Regeln oder Vorschriften. Es empfiehlt sich aber die Montage der Schneeketten an allen Rädern, denn beim Allradantrieb wird die Antriebskraft auf alle vier Räder gleichmäßig verteilt.
Die Montage der Schneeketten an nur einer Achse birgt beim Allradler jeweils Vor- und Nachteile. Vorne montiert, bringen die Ketten mehr Druck auf die Straße, hinten montiert sorgen die Schneeketten für einen besseren Schutz gegen das Ausbrechen des Hecks bei einem Bremsmanöver. Im Zweifel sollte sich der Fahrer an die Empfehlung in der Bedienungsanleitung halten.
Fotocredits: Karl-Josef Hildenbrand
(dpa/tmn)