Berlin – Beim Abbiegen mit E-Tretrollern ist Balance gefragt, wenn man für das vorgeschriebene Handzeichen kurz eine Hand vom Lenker nimmt. Einfach mit einem abgestreckten Bein zu «blinken», geht aber nicht, wie das Bundesverkehrsministerium auf eine Anfrage der Grünen antwortete.
Nach der entsprechenden
Verordnung «ist das Anzeigen der Fahrtrichtung per Beinzeichen nicht vorgesehen». Die Grünen hatten in der
Frage darauf hingewiesen, dass E-Tretroller an Stabilität verlieren, sobald eine Hand von der Lenkstange gelassen wird.
Die Verordnung schreibt vor, dass die Richtungsänderung «rechtzeitig und deutlich durch Handzeichen» anzukündigen ist, wenn an dem Gefährt keine Fahrtrichtungsanzeiger vorhanden sind. Der TÜV-Verband hatte aus Sicherheitsgründen gefordert, dass E-Tretroller verpflichtend mit Blinkern ausgestattet werden sollten.
Die kleinen Gefährte mit E-Antrieb sind seit Mitte Juni für den Straßenverkehr zugelassen. Mehrere Verleihfirmen sind inzwischen mit Angeboten in deutschen Städten am Start. Fahren müssen die E-Scooter auf Radwegen oder – wenn es keine gibt – auf der Fahrbahn. Dazu, wie viele E-Tretroller bisher in Deutschland verkauft wurden, liegen der Bundesregierung laut der Antwort keine eigenen Informationen vor.
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(dpa)