Essen – Inhaber eines Führerscheins der Klasse A2 dürfen Motorräder mit bis zu 35 kW/48 PS fahren. Um unter dieser Schwelle zu bleiben, lässt sich zwar auch die Leistung stärkerer Zweiräder drosseln.
Inzwischen ist die Auswahl der Motorräder dafür aber auf Maschinen bis maximal 70 kW/95 PS begrenzt. Diese Regelung gilt für Inhaber von A2-Führerscheinen, die seit dem 28. Dezember 2016 erteilt wurden, informiert der Industrie-Verband Motorrad (IVM).
Ein Bestandsschutz gilt für die bis einschließlich 27. Dezember 2016 erteilten Führerscheine der Klasse A2 – bis zu diesem Datum war die Auswahl der Maschinen zum Drosseln des Motors frei.
«Dieser Bestandsschutz gilt aber nur für Deutschland. Wer ins europäische Ausland fährt, kann auf unterschiedliche Regelungen treffen», warnt Achim Marten von IVM. Er rät Inhabern von A2-Führerscheinen daher von Fahrten ins europäische Ausland ab, sofern sie dort mit einer gemäß Bestandschutz gedrosselten Maschine unterwegs sind, deren Ausgangsleistung bei mehr als 70 kW/95 PS lag.
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(dpa/tmn)