Frankfurt/Main – Blinkende Mini-Weihnachtsbäume, Leuchtfiguren oder Lichterketten im Auto können andere Verkehrsteilnehmer blenden oder ablenken.
Solche Deko etwa an Fensterscheiben oder auf der Armaturentafel verstößt gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und kann bei Verstoß ein Bußgeld von 20 Euro nach sich ziehen. Darauf weist der Automobilclub von Deutschland (AvD) hin.
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(dpa/tmn)