Bonn/Stuttgart – Es gibt viele Gründe, warum ein Auto liegenbleiben kann. Wenn gar nichts mehr geht, hilft oft nur noch Abschleppen. Wer nicht Mitglied in einem Verkehrsclub ist oder über einen Schutzbrief entsprechende Hilfe in Anspruch nehmen kann, lässt sich privat an den Haken nehmen.
Hierbei jedoch gelten einige Regeln:
Wann darf abgeschleppt werden?
Ein leerer Tank oder ein platter Reifen rechtfertigen das Abschleppen nicht. «Laut Straßenverkehrsordnung darf ein Auto nur in einem Notfall abgeschleppt werden. Das ist der Fall, wenn der Wagen in die Werkstatt muss», erläutert Ulrich Köster vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).
Was ist erlaubt – Seil oder Stange?
Erlaubt ist beides. Ein Abschleppseil spare Platz und wiege weniger. Eine Abschleppstange kann die Energie besser übertragen. Das heißt: «Das gezogene Fahrzeug wird beispielsweise durch die Stange beim Bremsmanöver etwas mitgebremst», erläutert Philipp Heise von Auto Club Europa (ACE). Wiegt das abzuschleppende Fahrzeug mehr als vier Tonnen, ist eine Stange vorgeschrieben. Seil oder Stange dürfen maximal fünf Meter lang sein und müssen – zum Beispiel mit einer kleinen Fahne – gekennzeichnet werden.
Wie weit darf geschleppt werden?
Erlaubt ist die Fahrt auf dem kürzesten Weg zur nächsten Werkstatt. Wer auf der Autobahn liegengeblieben ist, muss diese am Haken hängend zwingend an der nächsten Ausfahrt verlassen. «Umgekehrt ist es auch nicht gestattet, im Schlepptau auf die Autobahn zu fahren, um in die nächste Werkstatt zu kommen», so Köster.
Wie schnell darf man fahren?
Für Abschlepper gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Empfehlungen gehen jedoch eher dahin, noch langsamer unterwegs zu sein, denn bei einem Motorausfall arbeiten Lenk- und Bremshilfe nicht. Daneben sollte auch bei defektem Motor immer der Zündschlüssel stecken, damit das Lenkradschloss nicht einrasten kann.
Was tun, wenn kein Licht mehr funktioniert?
Ist die Batterie leer und die Elektronik völlig am Boden, so dass nicht einmal mehr der Warnblinker funktioniert, darf ein Fahrzeug nicht mehr abgeschleppt werden – auch nicht tagsüber. «Während des Abschleppens müssen beide Fahrzeuge den Warnblinker aktiviert haben», so Köster. Fahrtrichtungsänderungen werden dann mit der Hand angezeigt. Wer trotzdem ohne aktivierten Warnblinker abschleppt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 20 Euro.
Was ist bei Automatik- und E-Autos zu beachten?
Bei einem Automatikgetriebe versetzt zwar die Fahrthebelstellung N das Fahrzeug in den Leerlauf. Es hängt jedoch sehr vom Hersteller ab, wie weit das Abschleppen möglich ist. Daher sollte bei Automatikautos unbedingt auf die Herstellerhinweise geachtet werden. Und was gilt bei E-Autos? «Bei manchen Modellen liefert der Generator Strom, wenn sich die Räder bewegen. Das kann einen Schaden an verschiedenen Bauteilen verursachen», sagt Heise. Hintergrund ist, dass dann zwar Strom produziert, jedoch nicht in gleichem Maße verbraucht wird.
So darf beispielsweise der BMW i3 nicht abgeschleppt werden. Stattdessen setzt der Hersteller auf mobile Hilfe, wenn ein Wagen ohne Strom liegenbleibt. Servicefahrzeuge machten dann mit mobilen Ladestationen die Liegenbleiber wieder fit, indem über eine Schnellladeeinrichtung Strom in das liegengebliebene Fahrzeug transferiert wird, so Heinrich Schwackhofer von BMW.
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(dpa/tmn)