Essen (dpa/tmn) – Schwere Unwetter mit starkem Dauerregen oder Überschwemmungen können zu erheblichen Schäden am Auto führen, wenn das Wasser in den Motorraum eindringt. Grundsätzlich übernimmt dann die Teilkaskoversicherung die Reparaturkosten.
Oder sie zahlt im Falle eines Totalschadens den Zeitwert des Fahrzeugs, teilt der Tüv Nord mit. Der Geschädigte trägt nur die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung. Das sind in der Regel 150 Euro. Eine Höherstufung in der Versicherung erfolgt nicht.
Voraussetzung für das Einspringen der Versicherung ist allerdings, dass sich der Halter nicht grob fahrlässig verhalten hat, der Schaden also nicht vorhersehbar war. Ein Beispiel: Jemand parkt sein Auto in einem gekennzeichneten Hochwasser-Gefahrengebiet und hätte es rechtzeitig hätte entfernen können, etwa angesichts einer vorhergesagten Sturmflut in einem tiefer gelegenen Hafengebiet. In solchen Fällen wird die Versicherung den entstanden Schaden in der Regel nicht oder nur teilweise ersetzen.
Auch wer mit seinem Auto von sich aus in eine von Wasser überschwemmte Unterführung hineinfährt, darf nicht auf eine Schadensregulierung durch die Teilkaskoversicherung hoffen. Selbst eine Vollkaskoversicherung kann eine Reparaturkostenübernahme dann wegen grober Fahrlässigkeit teilweise ablehnen.
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(dpa)