München – An manchen Tankstellen gilt für Motorradfahrer ein Helmverbot. Die Betreiber weisen oft mit speziellen Hinweisschildern darauf hin, so der ADAC. Das sei zwar kein gesetzliches Verbot, sondern begründet sich aus dem Hausrecht.
Weigern sich Biker, den Helm abzunehmen, könne man ihnen den Zutritt zum Tankstellengebäude verweigern und ein Hausverbot aussprechen. Diese Sicherheitsanweisung wird mit der Gefahr von Überfällen durch Vermummte begründet, erläutert der Autoclub.
So ein Verbot gilt in der Regel auch in Corona-Zeiten. Besteht Maskenpflicht im Kassenhäuschen, gilt: Helm ab und Maske auf. Besonders ein Integralhelm verdeckt ein Gesicht meist viel mehr als eine Mundschutzmaske. Zudem tragen manche Biker auch noch eine Sturmhaube darunter, die oft nur die Augen als Sehschlitz offen lässt.
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(dpa/tmn)