Das müssen Autofahrer in der «Spielstraße» beachten

Erfurt – Sie kennen das typische Verkehrszeichen einer «Spielstraße»? Es zeigt unter anderem ein ballspielendes Kind sowie Haus und Auto auf blauem Grund.

Dieses Schild (Verkehrszeichen 325.1) ist für viele Autofahrer der Inbegriff einer «Spielstraße» geworden. Doch streng genommen gibt es die nicht. Und auch anderswo kann Sport und Spiel auf der Fahrbahn erlaubt sein.

«Die Straßenverkehrsordnung kennt den Begriff der Spielstraße als solchen nicht», äußert sich Karsten Raspe vom Tüv Thüringen. Vielmehr sei hier die Rede von verkehrsberuhigten Bereichen, die mit dem Verkehrszeichen 325.1 gekennzeichnet werden. «Diese Bereiche sind oft in reinen Wohngebieten, aber auch in einigen Innenstadtbereichen anzutreffen», so Raspe.

Notfalls müssen die Fahrzeuge warten

In solchen verkehrsberuhigten Bereichen dürfen Fahrzeugführer generell nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. «Als Schrittgeschwindigkeit wird eine Fahrgeschwindigkeit zwischen vier und sieben Kilometer pro Stunde angesehen», erklärt der Verkehrsexperte. Und das hat seinen Grund: Fußgänger dürfen die Straße dort in ihrer ganzen Breite benutzen und Kinderspiele sind überall erlaubt. Deshalb müssen Fahrer – und das schließt alle Fahrzeugarten ein – auf den Fußgängerverkehr besonders achten und dürfen diesen weder gefährden noch behindern. «Notfalls muss der Fahrzeugführer warten», erläutert Raspe. Parken dürfen Autofahrer hier nur in den dafür gekennzeichneten Flächen.

Auch Fußgänger müssen sich an Regeln halten

Anderseits gelten auch für Fußgänger besondere Regeln in verkehrsberuhigten Bereichen: Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern, heißt es in der Straßenverkehrsordnung.

Das Ende des verkehrsberuhigten Bereiches wird mit der rot durchgestrichenen Version des genannten Verkehrszeichens angezeigt. Wer also diesen Bereich mit seinem Fahrzeug verlässt und auf eine reguläre Straße einfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Nicht nur in «Spielstraßen» kann Sport und Spiel erlaubt sein

In einigen Fällen kann Sport und Spiel auch abseits verkehrsberuhigter Bereiche auf der Straße oder dem Seitenstreifen durch Zusatzzeichen gestattet sein. So kann beispielsweise Inline-Skaten und Rollschuhfahren durch das entsprechende Zeichen erlaubt sein. Inline-Skater dürfen sich dort aber nur mit äußerster Vorsicht und besonderer Rücksichtnahme am Fahrbahnrand in Fahrtrichtung bewegen und müssen Fahrzeugen das Überholen ermöglichen.

Fotocredits: Jan Woitas
(dpa/tmn)

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