Berlin – Immer mehr Menschen steigen aufs Fahrrad. Die Radwege und Radstreifen werden voller, die Infrastruktur ist aber oft nicht darauf eingerichtet – die Unfallgefahr steigt. Was tun nach einem Radunfall? Polizei rufen oder nicht?
Bei Verletzungen oder bei Streit über den Unfallhergang rät der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) zur Polizei. Unfallstelle sichern und Verletzten helfen sind dann erste Schritte. Nur bei geringen Sachschäden und eindeutigem Verschulden ginge es auch ohne.
Immer gilt: Sich Papiere wie Führerschein und Fahrzeugpapiere zeigen lassen und das Kennzeichen nicht vergessen. Bei Radlern oder Fußgängern sollte man laut ADFC darauf bestehen, dass Personalausweis oder andere Dokumente vorgelegt werden. Kontaktdaten von Zeugen nicht vergessen.
Ein Jobrad kann Polizei zwingend erfordern
Wer ein Fahrrad geleast hat, etwa ein Jobrad, sollte das Kleingedruckte im Vertrag gut kennen: «Denn vielleicht bin ich verpflichtet, dass ich jede Art von Unfall polizeilich erfassen lassen muss», sagt Gunner Fehlau vom Pressedienst-Fahrrad (pd-f).
Um generell auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt aber auch er bei Schäden ohne Verletzte in der Regel die Polizei. «Sobald es über einen kleinen Schönheitsschaden hinausgeht, der mich nicht stört.» Die Polizei kann dann die Sachlage aufnehmen und moderieren.
Carbonteile sind tückisch
Selbst vermeintliche Bagatellschäden können sich später als viel teurer oder sogar als Totalschaden entpuppen. «Carbonrahmen oder andere Carbonteile ermöglichen keine ausreichende visuelle Schadenskontrolle», sagt Fehlau. Reißen Rahmen oder Einzelteile später unvermittelt, werde es nicht nur teuer, sondern bei einem Sturz auch gefährlich.» Aber auch der kleine Achter im Vorderrad mit teurem Nabendynamo kann kostspielig werden.
Wenn es die Verkehrssituation erlaubt, sollten Beteiligte ein paar Bilder von den Fahrzeugen und der Unfallsituation machen, bevor man sie räumt, rät Fehlau. Dabei ruhig den anderen Beteiligten deeskalierend in die Situation hineinholen: «Nehmen Sie doch auch Ihr Handy und lassen Sie uns drei, vier Fotos machen, damit die Polizei sich später einen Überblick verschaffen kann.»
Selfie nach dem Unfall
Auch ein Foto oder Selfie vom anderen Unfallbeteiligten könne sinnvoll sein. Wenn der sich vielleicht doch noch vor der Polizei aus dem Staub machen will, habe man zumindest etwas in der Hand. «Man kann den Menschen nicht hinter die Stirn gucken», so Fehlau.
Auch daher rät er davon ab, bei Bagatellen einfach nur die Personalien auszutauschen, und darauf zu bauen, dass der Unfallgegner bei zunächst eingeräumter Schuld die Rechnung später auch wirklich bezahlt, weil er nun plötzlich vielleicht gar nicht beteiligt gewesen sein will. Im Zweifel bleibt man dann auf dem Schaden sitzen.
Fotocredits: Christin Klose
(dpa)