Heilbronn – Oftmals können Autobesitzer ihre bisherige Kfz-Versicherung fristgemäß bis zum 30. November kündigen. Denn viele Verträge laufen analog zum Kalenderjahr. Unabhängig davon lässt sich ein Sonderkündigungsrecht nutzen, erklärt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI).
Das geht immer dann, wenn sich der Beitrag erhöht hat, ohne dass aufgrund eines Schadens eine Höherstufung erfolgt ist. Nachdem sie die neue, höhere Rechnung bekommen haben, können Kunden laut GVI innerhalb eines Monats die Versicherung kündigen. Auch wenn sie aufgrund einer neuen Typ- und Regionalklasse mehr zahlen sollen, gilt das Sonderkündigungsrecht.
Die Erhöhung ist auf der Rechnung zu finden. Allerdings könnte sie sich hinter einer günstigeren Einstufung in der Schadenfreiheitsrabatt-Staffel verstecken. Daher sind Erhöhungen nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Wichtig: Vor einer Kündigung immer die Leistungen des neuen Angebots penibel vergleichen, um mindestens den gleichen Schutz zu bekommen.
Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)