München – Schnell ins Auto, anschnallen und los. Doch da liegt ja noch das Mobiltelefon auf dem Beifahrersitz. Also: Schnell nehmen und ab damit in die Ablage, bevor es in der nächsten Kurve runterfällt und vielleicht zerkratzt. Aber ist das überhaupt erlaubt?
Ja, denn das bloße Anfassen eines Mobiltelefons ist der Rechtsprechung nach nicht verboten, wie der ADAC erklärt. Es gibt allerdings ein großes Aber: Denn beim Umlegen dürfen Autofahrer das Handy oder auch andere elektronische Geräte in keiner Weise nutzen, auch nicht durch einen Blick aufs Display – und sei er noch so kurz.
Das bloße Halten oder Aufnehmen des Geräts ohne irgendeine Nutzung reicht laut ADAC nicht für Sanktionen aus. Zwar sei rechtlich zunächst die Auffassung vertreten worden, dass schon das bloße Aufnehmen elektronischer Geräte eine Ordnungswidrigkeit darstellen könne. Mittlerweile sei die Rechtsprechung aber auf die Auslegung eingeschwenkt, dass das Aufnehmen ohne Benutzung zulässig ist.
Das führt in der Praxis, wenn man als Autofahrer von der Polizei angehalten wurde, zu der Frage: Was haben die Beamten tatsächlich gesehen oder was glauben sie gesehen zu haben? Daher sei es besser das Handy immer in einer Halterung zu nutzen oder es vor der Fahrt sicher zu verstauen und die Hände am Steuer zu lassen, rät der ADAC.
Wer gegen das Handyverbot verstößt und dabei erwischt wird, muss mit mindestens einem Punkt in Flensburg und mit Bußgeldern ab 100 Euro rechnen. Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung drohen außerdem Fahrverbote von einem Monat.
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(dpa/tmn)