Weihnachtlicher Autoschmuck darf nicht blinken

Stuttgart – Besinnlichkeit im Straßenverkehr: Mancher Autofahrer möchte sein Fahrzeug weihnachtlich dekorieren. Das ist erlaubt, allerdings gibt es Grenzen. Der Schmuck darf weder blinken noch leuchten, erklärt die Sachverständigen-Organisation Dekra.

Denn dies stört die Sicht des Fahrers und lenkt andere Verkehrsteilnehmer möglicherweise ab. Das Lichtverbot gilt für innen und außen. Bei Verstößen droht mindestens ein Bußgeld.

Ansonsten gilt: Schmuck sollte nicht den Blick einschränken. Das betrifft etwa weihnachtliche Anhänger am Innenspiegel. Klar ist auch, dass die Dekoration sicher befestigt werden muss, damit sie bei einem starken Bremsmanöver nicht zum gefährlichen Geschoss wird.

Fotocredits: Christoph Walter
(dpa/tmn)

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