Berlin – Sie wollen ein E-Auto oder einen Plug-in-Hybrid kaufen? Dann können Sie seit einigen Jahren eine Förderprämie in Anspruch nehmen. Jetzt haben sich Bundesregierung und Autoindustrie auf Erhöhungen und eine Verlängerung bis 2025 geeinigt. Die wichtigsten Fragen für Käufer im Überblick:
Welche Autos werden gefördert?
Das Wunschmodell muss sich auf der
Bafa-Liste der förderungsfähigen Autos befinden. Autos mit Elektroantrieb und Brennstoffzelle werden nach Angaben der
Bundesregierung künftig bis zu einem Nettolistenpreis von 40 000 Euro mit 6000 Euro (bisher 4000 Euro) Prämie gefördert. Bis 65 000 Euro sind es 5000 Euro.
Auch der Zuschlag für mit Stecker aufladbare Hybrid-Modelle soll steigen: In der Preisklasse unter 40 000 Euro sind 4500 Euro vorgesehen (bislang 3000 Euro). Die Preisklasse über 40 000 Euro soll mit 4000 Euro gefördert werden. Damit ein Plug-in-Hybrid auf die Liste der förderfähigen Autos kommt, darf er im Normtest nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, erklärt der ADAC.
Bislang galt die Förderung nur für Neufahrzeuge, die
Bundesregierung prüft nach eigenen Angaben, wie künftig auch «junge Gebrauchte» gefördert werden können.
Wer zahlt was?
Zur Hälfte wird der Umweltbonus durch die Automobilhersteller getragen. Die andere Hälfte schießt der Bund zu. Die Hersteller ziehen ihre Hälfte der Prämie bereits direkt im Kauf- oder Leasingvertrag ab. Dann müssen die Käufer den Antrag stellen.
Wo müssen E-Auto-Käufer den Antrag stellen?
Der Antrag müssen Käufer an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) richten. Das geht nach dessen Angaben nur elektronisch auf der
Bafa-Hompage.
Wer kann einen Antrag stellen?
Es können Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine einen Antrag stellen.
Welche wichtigen Unterlagen brauche ich?
Im Online-Portal müssen Antragsteller den Kauf- beziehungsweise Leasingvertrag in Verbindung mit der verbindlichen Bestellung einreichen. Das wird mit einer E-Mail bestätigt.
Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
Wird der Antrag positiv geprüft, folgt der Zuwendungsbescheid. Das Auto müssen Kunden spätestens neun Monate nach dessen Zugang zugelassen haben. Das ist mit dem sogenannten Verwendungsnachweises wiederum muss bis spätestens zehn Monate nach Ausstellungsdatum des Zuwendungsbescheides zu dokumentieren.
Dazu müssen Kunden etwa bei einem Kauf die Rechnung und die Zulassungsbescheinigung Teil I und II elektronisch einreichen. Die Daten werden zu einer Erklärung zusammengefügt. Die ist auszudrucken, zu unterschreiben und muss dann wieder hochgeladen werden.
Nach erfolgreicher Prüfung wird der Bundesanteil vom Umweltbonus auf das Konto des Käufers überwiesen.
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(dpa/tmn)