München – Der Winter beendet meist die Reisezeit mit Wohnmobil oder Wohnanhänger. Viele Besitzer suchen daher für diesen Zeitraum einen geeigneten Stellplatz für ihr Fahrzeug. Dabei gilt:
Auf öffentlichen Parkplätzen und Straßen dürfen Wohnmobile unbegrenzt lange stehen bleiben, informiert der Tüv Süd. Dazu müssen sie zugelassen sein und weniger als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie eine gültige HU-Plakette haben. Außerdem kontrollieren die Besitzer besser regelmäßig die Straßenschilder, da Halteverbotsschilder auch temporär aufgestellt werden können.
Wo Schilder ausdrücklich halbseitiges Parken auf dem Gehweg erlauben, dürfen das auch Wohnmobile – aber nur bis zu 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.
Abgekoppelte Wohnanhänger dagegen dürfen nur maximal zwei Wochen am Stück auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen stehen. Um nicht gegen die Straßenverkehrsordnung zu verstoßen, sollte der Besitzer nach den 14 Tagen einen neuen Parkplatz aufsuchen. Es reicht nicht, den Anhänger um ein paar Meter zu verschieben.
Wer länger parken will, spricht sich besser vorher ab
Geparkte Wohnmobile und Wohnanhänger dürfen niemanden behindern oder Straßenschilder verdecken. Damit kein Ärger mit Anwohnern entsteht, sprechen sich Camper besser vorher mit ihnen ab, wenn sie über längere Zeit einen Parkplatz nutzen wollen.
Der Tüv Süd rät zu abgesicherten Stellplätzen, die es häufig zur Miete gibt. Hier ist das Freizeitmobil auch besser gegen Schäden durch Hagel oder Einbrecher geschützt.
Fotocredits: Horst Ossinger
(dpa/tmn)