München – Im Rückspiegel nähert sich ein Streifenwagen und überholt. Plötzlich streckt eine Polizistin eine rot leuchtende Anhaltekelle aus dem Fenster: «Halt, Polizei!». Was nun?
Bei nächstmöglicher Gelegenheit anhalten – und das zuvor durch Blinken oder langsameres Fahren ankündigen, rät der ADAC. Wer weiterfährt, muss mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Nach dem Halten heißt es: Motor ausschalten.
Bei Dunkelheit macht man die Innenbeleuchtung an. Dann ruhig sitzen bleiben – solange die Polizei nicht zum Aussteigen auffordert.
Manchmal ist es besser, zu schweigen
Personalien muss jeder stets wahrheitsgemäß bei der Polizei angegeben. Auch Fahrzeugpapiere und der Führerschein müssen ausgehändigt werden. Liegen Dokumente nicht im Original vor, fallen 10 Euro Geldbuße an. Zu weiterer Auskunft sind Autofahrer jedoch nicht verpflichtet. Wenn sich der Fahrer bei informativen Fragen etwa dazu, wo er herkomme, mit der Antwort nicht belastet, rät der ADAC dennoch zur freundlichen Mitarbeit.
Besteht ein Verdacht gegen den Fahrer, ist es für den Verdächtigten oft besser, die Antwort zu verweigern und sich für den weiteren Prozess einen Rechtsanwalt zu Hilfe zu holen. Über diese Rechte muss die Polizei vor einer Vernehmung informieren – andernfalls können die Aussagen später nicht oder nur eingeschränkt gegen den Fahrer verwendet werden, so der ADAC.
Durchsuchung und Drogentest: Was muss der Autofahrer dulden?
Bei entsprechendem Anfangsverdacht darf die Polizei das Fahrzeug technisch oder nach mitgeführten Gegenständen durchsuchen. Dabei muss der Fahrer nicht aktiv mitwirken: Er ist also nicht gezwungen, etwa Gepäckstücke auszuladen.
Einen Atemalkohol- oder Drogenschnelltest kann der Fahrer zwar verweigern, allerdings wird die Polizei dann Verdacht hegen und ihn zur Blutabnahme zu einem Arzt bringen. Wer weder Alkohol noch Drogen konsumiert hat, kann den Test laut ADAC in Minutenschnelle hinter sich bringen und anschließend weiterfahren.
Bei kleineren Ordnungswidrigkeiten bis 55 Euro kann der Autofahrer teilweise direkt vor Ort zahlen oder sich zumindest mit der Verwarnung einverstanden erklären – dann entfallen die Gebühren für ein förmliches Verfahrens in Höhe von 28,50 Euro.
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(dpa/tmn)