Teilkasko reguliert Feuerschaden am Auto

Berlin – Wird ein Auto etwa in einem Parkhaus durch einen Brand beschädigt, können Besitzer sich an ihre Teilkaskoversicherung wenden. Den Schaden müssen die Betroffenen ihrer Versicherung melden.

Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Das gilt generell für alle Brand-, Sturm- Glas- und Hagelschäden.

Ansprüche in Eigenregie geltend machen

Wer nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat, kann seinen Schaden nur in Eigenregie oder mit Hilfe eines Rechtsanwaltes gegenüber dem Verursacher geltend machen. «Da ist der erste Ansprechpartner die Polizei», sagt Kathrin Jarosch vom GDV.

Denn wer dann haftet, muss geklärt werden. Das kann der Parkhausbetreiber sein, wenn etwa Mängel am Gebäude zum Brand führten. Oder auch die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Autos, das als Brandherd ausgemacht wird, nennt Jarosch Beispiele.

Wer zahlt für den Ausfall des Autos?

Der Verursacher kann grundsätzlich auch für Auslagen zu belangen sein, die Autofahrern infolge des Brandes entstehen. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für Zugtickets, wenn das Auto nicht mehr zu benutzen oder aufgrund des Feuers nicht mehr zugänglich ist. Dies müsse jedoch immer im Einzelfall geprüft werden. «Teilkaskoversicherungen bieten solche Zusatzleistungen in der Regel nicht an», sagt Jarosch.

Die Teilkasko wird generell versuchen, sich ihre Kosten vom tatsächlichen Verursacher zurückzuholen. Die Versicherung kann freiwillig abgeschlossen werden und ist in einer Vollkasko, die zum Beispiel auch selbst verursachte Schäden reguliert, bereits enthalten.

Fotocredits: David Young
(dpa/tmn)

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