München – Wer eine wegen einer Alkohol- oder Drogenfahrt entzogene Fahrerlaubnis wiederbekommen möchte, benötigt dafür unter Umständen einen Abstinenznachweis.
Diesen müssen Autofahrer bei ihrer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) vorweisen, wie der Tüv Süd erklärt. Sie liefern so den Beleg, dass sie für einen bestimmten Zeitraum die Finger von Alkohol oder Drogen gelassen haben.
Konkret sei der Nachweis einer längerfristigen Abstinenz bei Drogenkonsum und Alkoholabhängigkeit erforderlich, erklärt Andrea Häußler vom Tüv Süd. Liege keine «weitreichende Alkoholgefährdung» vor, reiche es hingegen oft, Trinkgewohnheiten grundlegend zu ändern. Konkret müsse diese Einschätzung ein Verkehrspsychologe treffen, wie der ADAC
erklärt. Daraus ergibt sich, ob man einen Beleg bei der MPU vorweisen muss oder nicht. Auch für wie lange die Abstinenz nachzuweisen ist, sollte man klären.
Der Autofahrer-Club stellt klar: Kann man einen notwendigen Abstinenznachweis nicht vorweisen, führe das automatisch dazu, dass man die MPU nicht besteht. Gleichzeitig ist der Nachweis allein aber noch keine Garantie dafür, die Untersuchung zu bestehen. So müsse der Gutachter zum Beispiel auch eine stabile und dauerhafte Verhaltensänderung erkennen.
Urintests oder Haarproben
Sowohl für Alkohol also auch Drogen lässt sich der Verzicht über Urintests oder Haaranalysen belegen. Bei einem Urintest auf Alkohol wird der Harn auf ein bestimmtes Alkohol-Abbauprodukt untersucht. Der Stoff gibt einen Hinweis, ob man in den Tagen vor dem Test alkoholische Getränke zu sich genommen hat. In der Regel erfolge die Dokumentation für Führerscheinfragen über ein halbes Jahr mit vier Urin-Kontrollen – oder über ein ganzes Jahr mit sechs Kontrollen.
Häußler rät: Wer regelmäßig Medikamente einnehmen musste, spricht vorher mit seinem Arzt, um zu klären, ob diese Alkohol enthalten. Das könnte nämlich zu negativen Testergebnissen führen, obwohl man nicht ein einziges Bier getrunken hat.
Wer etwa seine Drogenabstinenz mit Haarproben belegen möchte, dem werden zwei rund sechs Zentimeter lange Haarstränge entnommen. Sind sie frei von verdächtigen Spuren, liefert das den Nachweis für sechs Monate Drogenfreiheit. Müsste man zwölf Monate Abstinenz nachweisen, wären also zwei Haarproben im Halbjahresabstand notwendig.
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(dpa/tmn)