Köln – So besinnlich sich manche Autofahrer in der Adventszeit auch fühlen mögen: Auf leuchtende und blinkende Deko wie etwa Mini-Christbäume auf dem Armaturenbrett oder Leuchtbänder am Innenspiegel sollten sie verzichten, rät der Tüv Rheinland.
Denn solche Lichter sowie grelle Displays oder Logos sind verboten und können polizeilich geahndet werden. Denn der Gesetzgeber befürchtet, dass solche leicht mit Warnzeichen verwechselt werden könnten. Zudem besteht unter anderem Blendgefahr für den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
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(dpa/tmn)