Stuttgart – Manche Autofahrer haben es anscheinend so eilig, dass sie auch innerorts überholen. Aber ist das überhaupt erlaubt?
Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur dann, wenn man übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist, erklärt die Prüforganisation Dekra. Außerdem muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden.
«Unzulässig ist Überholen bei unklarer Verkehrslage, oder wenn ein Verkehrszeichen es untersagt», warnt Dekra-Fachmann Andreas Schmidt. Darüber hinaus dürfen Fahrer beim Überholen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten. Die liegt in der Regel in geschlossenen Ortschaften bei 50 km/h oder wird per Verkehrszeichen angeordnet.
An Fußgängerüberwegen und an Bahnübergängen ist das Überholen ebenfalls verboten. Dasselbe gilt für den Fall, dass sich Linienbusse oder gekennzeichnete Schulbusse einer Haltestelle nähern und ihr Warnblinklicht eingeschaltet haben. Halten die Busse, dürfen Autofahrer jedoch mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren.
Laut StVO müssen Autofahrer grundsätzlich links überholen. «Von diesem Gebot gibt es jedoch zahlreiche Abweichungen, um den Verkehrsfluss zu unterstützen», sagt Schmidt.
Auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung dürfen zum Beispiel Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen innerhalb geschlossener Ortschaften den Fahrstreifen frei wählen und hier dann auch rechts überholen. Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Schlangen gebildet haben, dürfen die Autos rechts schneller als links rollen.
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(dpa/tmn)