S-Pedelecs und E-Bikes brauchen Versicherungskennzeichen

Henstedt-Ulzburg – Wer ein schnelles sogenanntes S-Pedelec oder ein E-Bike bewegen will, braucht dafür zusätzlichen Versicherungsschutz und ein Versicherungskennzeichen. Darauf macht der Bund der Versicherten (BdV) aufmerksam.

S-Pedelecs sind elektrisch angetriebene Fahrräder, die den Radler bis zu einem Tempo von 45 km/h beim Treten unterstützen. E-Bikes im eigentlichen Sinn können ohne Tretunterstützung zum Beispiel mit einem Gasgriff fahren.

Für normale Fahrräder oder für Pedelecs mit Tretunterstützung mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h und einer maximalen Motorleistung von bis zu 250 Watt braucht es dagegen keinen Extra-Versicherungsschutz. Hier kommt in der Regel die private Haftpflichtversicherung für Fremdschäden auf, erklärt der BdV. Eine solche Haftpflichtversicherung sollte grundsätzlich jeder abschließen.

Fotocredits: Anne-Sophie Galli
(dpa/tmn)

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